• Head Projekt 4873

Stiftung / Stiftungsrat

Die gemeinnützige Stiftung Fintan ist bis mindestens 2067 Pächterin der Ländereien und Gebäude des ehemaligen kantonalen Gutsbetriebs Rheinau und Eigentümerin von Bauten, die sie im Baurecht selbst erstellt hat sowie Mieterin weiterer Objekte.

Als direkte und private Vertragspartnerin des Kantons trägt sie diesem gegenüber die letzte Verantwortung für die innerhalb des Pachtgegenstands entfalteten Aktivitäten. Sie kann diese Verantwortung dadurch einlösen, dass die Untermieten und Unterpachten durch die Betriebe an die Erfüllung des Stiftungszwecks gebunden sind.
Urkunde und Reglement der Stiftung halten die inhaltlichen Ziele, Ideale, Werte und Visionen fest, die das Projekt Fintan ausmachen.

Der Stiftungsrat

Der ehrenamtlich tätige Stiftungsrat ist das überbetrieblich-strategische Organ für die Gesamtführung des Projekts Fintan. In ihm sind die Leitungen sowie Mitarbeitende aller Fintan Betriebe vertreten. Darüber hinaus tragen mehrere externe StiftungsrätInnen ihre Kompetenz und externe Objektivität bei, und helfen damit, das Aufkommen von Betriebsblindheit zu verhindern.

Der Geschäftskreis

Als Ausschuss des Stiftungsrats leitet der Geschäftskreis die operativen Geschäfte der Stiftung. Grundlage der Geschäftskreisarbeit sind die Strategie der Stiftung – die in der Stiftungsurkunde und im Leitbild umrissen wird –, die protokollarischen Beschlüsse des Stiftungsrats, und die Geschäftsordnung des Geschäftskreises selbst.

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